Glossar

Foto: Deutsche Bahn AG/Stefan Deffner
  • A
  • Ausbaustrecke (ABS)

    Als Ausbaustrecke (ABS) werden bereits existierende Eisenbahnstrecken bezeichnet, die durch umfangreiche Baumaßnahmen für höhere Geschwindigkeiten sowie höhere Kapazitäten ertüchtigt werden.

  • B
  • Bahnübergang (BÜ)

    Ein Bahnübergang (BÜ) ist eine höhengleiche Kreuzung von Eisenbahnschienen und Straße. Bei Unter- oder Überführungen handelt es sich um nicht höhengleiche Bahnübergänge.

  • Baugrunderkundungen

    Baugrunderkundungen können in drei übergeordnete Phasen unterteilt werden: Erkundung, Untersuchung und Auswertung.

  • Baugrunduntersuchung

    Der Gutachter prüft die Schichten-/ Bohrverzeichnisse der Bohrfirma und gleicht diese mit den Bodenproben ab. Bei Abweichungen hält er Rücksprache mit dem Bohrmeister und passt die Schichtenverzeichnisse und die Bodenbeschreibung an. Aufbauend auf dieser Begutachtung wird vom Gutachter unter Berücksichtigung des geplanten Bauwerks ein Laborprogramm erstellt, um Bodenproben aus bestimmten Schichten- und Tiefenbereichen gezielten, bodenphysikalischen Laboruntersuchungen zuzuführen. Aus den Laboruntersuchungen werden dann charakteristische Bodenkennwerte abgeleitet.

  • Besonders überwachtes Gleis (BüG)

    Das „besonders überwachte Gleis“, abgekürzt BüG, ist eine Maßnahme zur Lärmminderung.

    Beim BüG werden die Schienen in einem besonderen Verfahren geschliffen und in regelmäßigen Abständen von einem Schallmesszug auf ihre akustische Qualität überprüft. Das „besonders überwachte Gleis“ setzt an der Quelle des Schienenverkehrslärms an: der Oberfläche der Schiene. Je glatter die Oberfläche des Schienenkopfes ist, desto geringer ist die Schallemission eines Zuges auf diesem Gleis. Ergibt sich eine Abweichung der Vorgaben, wird nachgeschliffen.

    Durch den Einsatz von besonders überwachtem Gleis kann die Höhe der Schallschutzwände reduziert werden.

  • Betriebsbahnhof

    Ein Betriebsbahnhof wird, im Gegensatz zu einem Personen- oder Güterbahnhof, nur für rein betriebliche, bahninterne Aufgaben genutzt und hat bspw. keine Bahnsteige.

  • bindiger Boden

    Bindige Böden, wie Tone und Schluffe, sind feinkörnig, frostempfindlich und wenig wasserdurchlässig.

  • Bodengutachten

    Bei einem Bodengutachten dokumentiert ein Sachverständiger für Geotechnik, wie die Baugrund- und Grundwasserverhältnisse in einem Planungsbereich beschaffen sind. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse haben großen Einfluss darauf, wo und wie beispielsweise neue Gleise, Brücken etc. gebaut werden können.

  • Building Information Modeling (BIM)

    Building Information Modeling (dt.: Bauwerksdatenmodellierung) ist eine moderne Methode der Bauplanung. Mittels Software können Daten zu Gebäuden oder Bauwerken digital modelliert (3D-Modell) und kombiniert werden. Die virtuellen Modelle unterstützen die optimierte Bauplanung und -ausführung von Bauwerken. Insbesondere wenn Änderungen in der Planung auftreten und am Modell vorgenommenen werden, sind diese schnell und direkt für alle Beteiligten verfügbar.  Damit kann der Koordinierungs- und Arbeitsaufwand mit BIM gegenüber der klassischen Bauplanung deutlich reduziert werden.

  • Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG)

    Mit Verabschiedung des BSWAG werden geplante Baumaßnahmen an den Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes in Gesetzesform gebracht. Die Umsetzung wird damit verbindlich vorgeschrieben und konkretisiert. Das BSWAG basiert auf der Aufstellung und Priorisierung von Einzelprojekten im Bundesverkehrswegeplan (BVWP).

  • Bundesverkehrswegeplan (BVWP)

    Der BVWP steckt den langfristigen Rahmen für anstehende Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes, sowohl für die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur, als auch für Aus- und Neubauprojekte. Die verschiedenen Vorhaben werden im BVWP priorisiert und vorab einer Nutzen-Kosten-Analyse unterzogen. Weitere Informationen finden Sie hier:  https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Infrastrukturplanung-Investitionen/Bundesverkehrswegeplan-2030/bundesverkehrswegeplan-2030.html

  • Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV)

    In der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) haben sich das Bundesverkehrsministerium und das Eisenbahn-Bundesamt mit der DB Netz AG darauf geeinigt, Aus- und Neubauprojekte schneller, effizienter und stabiler abzuwickeln. Kernelement der BUV ist eine neue Ausrichtung der Finanzierungsstruktur, die u.a. eine intensivierte Planungs- und Projektbegleitung durch das Eisenbahnbundesamt vorsieht. Damit soll die Projektumsetzung beschleunigt und verbessert werden.

    Die BUV ist Teil der „Strategie Planungsbeschleunigung“ des Bundesverkehrsministeriums und trat zum 1. Januar 2018 in Kraft.

  • D
  • Deutschlandtakt

    Pünktlichere Züge, schnellere Verbindungen und weniger Wartezeiten: Das sind die Ziele des Deutschland-Taktes. In regelmäßigen Abständen – alle 30 bis 60 Minuten - werden an bestimmten Knotenbahnhöfen Züge ein- und kurze Zeit später wieder ausfahren. So das Ziel des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, weshalb das Ministerium einen modellhaften Fahrplan aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 für den Takt erstmalig erarbeitet hat. Der Entwurf des endgültigen Zielkonzepts für den Deutschland-Takt, der den gesamten Schienenverkehr sowie die wirtschaftliche Bewertung berücksichtigt, werden die Gutachter im kommenden Jahr vorlegen.

    Langfristig soll auch der öffentliche Nahverkehr, vor allem das Busnetz, an den Fahrplan angepasst werden, sodass letztlich der ganze öffentliche Nah- und Fernverkehr aufeinander abgestimmt wäre. Doch nicht nur der Personenverkehr soll dadurch attraktiver gestaltet werden, auch der Schienengüterverkehr wird in den Deutschland-Takt integriert. Das erhöht gleichzeitig die Verfügbarkeit, so dass mehr Güter über die Schiene transportiert werden können.

    Damit das funktionieren kann, muss Deutschlands Schienennetz leistungsfähiger werden. Großprojekte wie das der ABS 38 haben genau das zum Ziel: in Engpassbereichen mehr Kapazitäten schaffen.

    Vorreiter in Sachen integraler Taktfahrplan ist die Schweiz: Bereits seit 1982 gibt es dort einen bundesweit aufeinander abgestimmten Fahrplan. In der 1987 verabschiedeten Initiative „Bahn 2000“ legte die Schweiz außerdem den Grundstein für einen Ausbau des Schienennetzes. So konnte im Jahr 2004 ein weitgehender Halbstundentakt im Fernverkehr verwirklicht werden. Auch in Deutschland gibt es auf Länderebene bereits einzelne Integrale Taktfahrpläne im Nahverkehr.

  • Digitales Stellwerk (DSTW)

    Das Digitale Stellwerk (DSTW) ist die Weiterentwicklung des Elektronischen Stellwerks (ESTW). Ein DSTW verfügt über standardisierte Schnittstellen und eine dezentrale Stromversorgung. Der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Komponenten des Stellwerks wie Weichen und Lichtsignalen wird dadurch vereinheitlicht. Die standardisierten Schnittstellen ermöglichen eine Verknüpfung von Einzelteilen verschiedener Hersteller zu einem Gesamtsystem. Die Stellinformationen werden nicht mehr durch Stellströme (mittels Kupferkabeln), sondern über IP-basierte Stellbefehle (LWL-Kabel) übertragen.

  • Dingliche Sicherung

    Mit einer dinglichen Sicherung ist die Inanspruchnahme eines Grundstücks auf Dauer für bestimmte Rechte gemeint. Das Recht, diese Grundinanspruchnahme vornehmen zu dürfen, wird durch Eintragung in das Grundbuch sichergestellt. Der Wertverlust, den ein Grundstück wegen der Belastung erfährt, wird entsprechend entschädigt. Eine dingliche Sicherung kann z.B. sein:

    1. Das Recht, den Aufwuchs im Streckenbereich zu beschränken: Zur Sicherung des Eisenbahnbetriebs ist sicherzustellen, dass aus anliegenden Nachbarflächen keine Gefahren, z.B. durch umfallende Bäume, erwachsen können.
    2. Das Recht, die Nutzung von privaten Flächen (ggf. auch Gebäude) aus Sicherheitsgründen zu beschränken.
    3. Das Recht, Privatwege und private Flächen zum Zwecke der Überwachung und Instandhaltung der Bahnanlagen mitzubenutzen.
  • E
  • Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

    Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist die deutsche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für Eisenbahninfrastruktur- und -verkehrsunternehmen (EVU). Das EBA ist eine selbständige deutsche Bundesoberbehörde und unterliegt der Aufsicht und den Weisungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Im Verantwortungsbereich des EBA liegt bspw. der Erlass von Planfeststellungsbeschlüssen.

  • Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)

    Das „Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen“, kurz: EKrG für Eisenbahnkreuzungsgesetz, ist ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1963, das die Handhabung, den Bau und die Finanzierung von Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen sowie Wasserstraßen regelt.

    Das Gesetz besagt u.a., dass bei Maßnahmen am Bahnübergang, z.B. wenn ein Bahnübergang beseitigt und durch eine Eisenbahnüberführung ersetzt wird, die Kosten zwischen den Beteiligten geteilt werden (§ 13).

    Nachdem am 13.03.2020 ein neues Planungsbeschleunigungsgesetz in Kraft getreten ist, gilt § 13 des EKrG in einer neuen Fassung, nach der der Bund die Hälfte, die Eisenbahn ein Drittel und das Land, in dem die Kreuzung liegt, ein Sechstel der Kosten tragen.

    Äußern ein oder mehrere Beteiligte bei geänderten Kreuzungen (EÜ oder SÜ) ein Verlangen, so regelt das Gesetz in § 12 die Kostentragung.

  • Eisenbahnüberführung (EÜ)

    Eine Eisenbahnüberführung (EÜ) meint die „höhenfreie“ Kreuzung (im Gegensatz zu höhengleichen Bahnübergängen) einer Eisenbahnstrecke mit einem anderen Verkehrsweg. Im Normalfall werden EÜ in Form einer Eisenbahnbrücke realisiert.

  • Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)

    Während Eisenbahninfrastrukturunternehmen für Bau und Erhalt von Strecken, Bahnhöfen usw. zuständig sind, erbringen EVU Verkehrsleistungen. D.h. sie befördern mit ihren Zügen Personen und Güter.

  • Elastische Schwellenbesohlungen

    Als Schwellenbesohlung wird eine unterseitig an Bahnschwellen angeordnete elastische Schicht bezeichnet. Diese unterseitigen Beschichtungen schützen vor Schwingungen aus dem Eisenbahnverkehr und reduzieren dadurch Erschütterungen, die von Eisenbahnfahrzeugen ausgehen.

  • Elektronisches Stellwerk (ESTW)

    Bei einem elektronischen Stellwerk handelt es sich um eine Bahnanlage zum Stellen von Weichen und Signalen für den Zugverkehr. Im Gegensatz zu früher üblichen mechanischen Stellwerken werden ESTW zentral und rechnergestützt gesteuert.

  • Erkundung

    In der ersten Phase der Baugrunderkundung führt eine Bohrfirma nach Vorgabe der Gutachter vor Ort Bohrungen rund um den Gleisbereich durch und entnimmt Bodenproben. Ferner werden bodenmechanische Feldversuche und Pump-/ Versickerungsversuche vor Ort ausgeführt. Auf Basis des gewonnenen Bohrguts bzw. der entnommenen Bodenproben legt der Bohrmeister ein Schichtenverzeichnis an, in welchem die Bodenschichten nach Vorgaben geltender Normen beschrieben und einem Tiefenbereich zugeordnet werden.

  • European Train Control System (ETCS)

    Das ETCS (European Train Control System) ist ein künftiges europaweit standardisiertes Zugbeeinflussungssystem, das alle bisherigen Systeme ablösen und einen europäischen Standard einführen soll. Damit ermöglicht ETCS einen zuverlässigen und sicheren grenzüberschreitenden Schienenverkehr.

  • F
  • Flüsterbremsen

    Die größte Lärmquelle ist das Rollgeräusch bei Zügen, das vor allem durch Bremsklötze aus Grauguss verursacht wird. Beim Bremsvorgang rauen diese die Räder auf – und raue Räder verursachen laute Rollgeräusche während der Fahrt. Fahren die Züge dagegen mit Bremsen aus Verbundstoff, wird das Rollgeräusch von Güterzügen in der Vorbeifahrt um bis zu 10 dB(A) reduziert, das entspricht einer gefühlten Halbierung des Lärms.

  • Frostschutzschicht

    Die Frostschutzschicht besteht meist aus Kies-Sand-Gemisch und ist frostunempfindlich. Die Schicht verhindert, dass Frost in tiefere Bodenschichten eindringen kann. In manchen Fällen fungiert die Planumsschutzschicht auch als Frostschutzschicht.

  • G
  • Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)

    Dieses Gesetz regelt die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes gegenüber den Ländern. Die bereitgestellten Mittel werden zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden eingesetzt.

  • Gewerke

    Als Gewerk wird die kleinste Leistungseinheit in einer Bauleistung bezeichnet. Beispielsweise ist die Leit-und Sicherungstechnik ein eigenes Gewerk. 

  • H
  • Haltepunkt

    Haltepunkte (Hp) befinden sich jeweils im Streckenverlauf, bilden nicht deren Anfangs- bzw. Endpunkt. Im Gegensatz zu Bahnhöfen befinden sich an Haltepunkten meist keine Weichen, es kann daher nicht rangiert werden.

  • Höhenfreiheit

    Höhenfreiheit ist in der Regel dann gegeben, wenn sich zwei oder mehr Verkehrswege nicht in derselben Ebene kreuzen. Dabei kommen unter anderem Unter- oder Überführungen sowie Brücken und Tunnel zum Einsatz. 

  • Höhengleichheit

    Hierbei kreuzen sich zwei Verkehrswege in derselben Höhe und machen eine Vorfahrtsregelung notwendig. Ein Beispiel wäre ein Bahnübergang mit Schranken.

  • K
  • Kreuzung

    Von einer Kreuzung sprechen wir, wenn sich zwei Verkehrswege überschneiden, sodass beide Wege an dieser Stelle dieselbe Fläche benötigen.

  • Kreuzungspartner

    An jeder Kreuzung gibt es Kreuzungspartner. Diese sind entweder private Grundstückseigentümer oder Straßenbaulastträger. Im Rahmen des Schienenausbaus nehmen wir mit dem betroffenen Kreuzungspartner frühzeitig Kontakt auf, um gemeinsam zu klären, wie sich Schienen- und Straßenverkehr möglichst störungsfrei nach dem Ausbau kreuzen können. Auch über eventuelle Anpassungen der Straße an die Ausbaupläne wird gesprochen.  Mit dem Kreuzungspartner werden Vereinbarungen getroffen, um eine gemeinsame Grundlage für Planung und Bau zu schaffen.

  • L
  • Lärmminderung

    Reduzierung von Lärm durch aktiven Schallschutz (z.B. Lärmschutzwände) und passiven Schallschutz (z.B. Schallschutzfenster). Mehr Informationen finden Sie hier: Lärmschutz bei der Deutschen Bahn

  • Lärmsanierung

    Lärmsanierung umfasst Lärmschutz an bestimmten bestehenden Strecken.

  • Lärmvorsorge

    Lärmvorsorge erfolgt beim Neubau oder bei einer wesentlichen baulichen Änderung eines Verkehrsweges. Damit werden prognostizierte Folgen einer Baumaßnahme adressiert.

  • Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

    Die Vereinbarung beinhaltet Maßnahmen zur Erhaltung der Schienenwege des Bundes. Dabei kann es sich um Ersatzinvestitionen handeln, aber auch um Instandhaltungsmaßnahmen. Neu- und Ausbaumaßnahmen fallen nicht unter diese Vereinbarung.

  • M
  • Masse-Feder-System

    Ein Masse-Feder-System ist eine Oberbauausführung bei Schienenbahnen, mit der die Übertragung von Erschütterungen, die von Eisenbahnfahrzeugen ausgehen, verringert wird.

  • Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG)

    Das MgvG hat zum Ziel, eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren bei deutschlandweit ausgewählten Schieneninfrastruktur-Projekten zu ermöglichen. Die Zulassung dieser Vorhaben, zu denen auch die ABS 38 gehört, kann per Gesetz oder Planfeststellungsbeschluss erfolgen. Welchen Weg die Ausbaustrecke 38 zur Genehmigung einschlägt, wird sich am Ende des Anhörungsverfahrens entscheiden.

    Bis zur Erörterung und dem Abschluss der Anhörung ist das Verfahren gleich. Dann folgen die Abwägung der im Anhörungsverfahren erörterten Interessen, Belange, Schutzgüter und der Beschluss zur Baugenehmigung – entweder als Verwaltungsentscheidung des EBA (Planfeststellungsbeschluss) oder in Form einer Entscheidung des Deutschen Bundestages (Maßnahmengesetz). Letzterer Weg wird gewählt, wenn damit – im Interesse des Allgemeinwohls – eine Beschleunigung bei Abwägung und Beschluss erreicht werden kann.

  • Medienbruch

    Ein Medienbruch entsteht bei einer manuellen Erfassung von Daten. Manuelle Datenerfassung ist fehleranfällig und zeitintensiv. Bei Planungsprozessen mit BIM wird ein Medienbruch weitgehend ausgeschlossen.

  • N
  • Nicht-bindiger Boden

    Nicht-bindige Böden sind grobkörnig, wie beispielsweise Sande und Kiese. Sie sind frostsicher und wasserdurchlässig.

     

  • Nutzen-Kosten-Untersuchung

    Das Verhältnis von Nutzen und Kosten spielt eine maßgebliche Rolle bei der Entscheidung für die Finanzierung eines Bauprojektes. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung ist das zentrale Bewertungsmodul des Bundes. Die Analyse stellt den Investitionskosten eines Vorhabens alle in Geldeinheiten darstellbaren positiven und negativen Projektauswirkungen gegenüber. Projekte sind dann gesamtwirtschaftlich sinnvoll, wenn die Summe aller Nutzen größer als die Investitionskosten ist. 

    Auch bei der ABS 38 wurden durch den Bund Kosten und Nutzen mehrfach sorgfältig berechnet und gegeneinander abgewogen. Zuletzt wurde 2018 eine Analyse durch den Bund durchgeführt, um die Verhältnismäßigkeit von Kosten und Nutzen des Projektes zu überprüfen. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) für das Gesamtprojekt ABS 38 ist positiv und liegt bei 1,3. Damit ist die Voraussetzung erfüllt, dass der Bund mit öffentlichen Mitteln die Ausbaustrecke fördern kann.

    Der Bewertung liegt ein bundeseinheitlich vorgegebenes Prüfschema zugrunde. Dabei werden verschiedene Prognosen und Kosten einbezogen, wie z.B.:

    1. Prognosen hinsichtlich der allgemeinen Verkehrsentwicklung
    2. Prognosen zur Nachfrage des ÖPNV
    3. Prognosen zu Reisezeiten im ÖPNV
    4. Vermiedene Pkw-Betriebskosten
    5. Vermiedene Unfallschäden,…

    Alle Komponenten, die monetär bewertet werden, finden Sie auch im Bundesverkehrswegeplan auf Seite 59: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/bundesverkehrswegeplan-2030-gesamtplan.pdf?__blob=publicationFile.

  • P
  • Planfeststellungsverfahren (PFV)

    Das Planfeststellungsverfahren (PFV) ist ein förmliches Verwaltungsverfahren. Es stellt sicher, dass ein geplantes Bauvorhaben alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und alle öffentlichen und privaten Betroffenheiten abgewogen und berücksichtigt werden.

    Die Entscheidungsgrundlagen für die Planfeststellung durch das EBA bilden zum einen die umfassenden Unterlagen, die der Vorhabenträger - hier: die Deutsche Bahn – einreicht. Darin werden unter anderem die Notwendigkeit der Maßnahme, technische Einzelheiten und untersuchte Varianten dargelegt und umfangreiche Anlagen zur Information beigefügt, beispielsweise die Umweltverträglichkeitsstudie oder schall- und erschütterungstechnische Unterlagen. Zum anderen werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt.

  • Planumsschutzschicht

    Die Bodenschicht dient als Trennschicht zwischen dem Gleisschotter und dem darunterliegenden Boden. Sie hat eine lastverteilende Wirkung. Je nach Zusammensetzung des Kies-Sand-Gemisches kann die Planumsschutzschicht zur seitlichen Ableitung von Oberflächenwasser dienen.

  • Planungsbeschleunigungsgesetz

    Das Planungsbeschleunigungsgesetz wurde am 23.11.2018 vom Bundesrat beschlossen, um Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Aus- und Neubau von Verkehrsinfrastruktur deutlich zu verkürzen. Die Verkehrsinfrastrukturprojekte des Bundes durchlaufen nach der Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan und die Bedarfspläne gesetzlich vorgeschriebene Prozesse, welche in Deutschland überdurchschnittlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Verfahren sollen mit dem im Februar 2020 verabschiedeten Gesetz einfacher, effizienter und transparenter ablaufen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des BMVI.

  • R
  • Rangierbahnhof

    Ein Rangierbahnhof dient dazu, aus einzelnen Waggons oder Waggongruppen komplette Güterzüge zusammenzustellen.

  • S
  • Scoping-Verfahren

    Scoping bedeutet etwa "Untersuchungsrahmen". Unter Scoping-Verfahren versteht man die Festlegung des Gegenstands, Umfangs und der Methoden, die herangezogen werden, um eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

  • Straßenbaulastträger

    Der Straßenbaulastträger ist die für den Bau und Unterhalt von Straßen verantwortliche Behörde (Bund, Land, Landkreis, Kommune).

  • Straßenüberführung (SÜ)

    Eine Straßenüberführung (SÜ) meint die höhenfreie Kreuzung einer Eisenbahnstrecke mit einer Straße, welche über die Eisenbahnstrecke führt. Im Normalfall werden SÜ in Form einer Straßenbrücke realisiert.

  • Streckenblöcke

    Streckenblöcke sind ein System zur Sicherung von Zugfahrten auf der freien Strecke. Dadurch können auf einer Strecke mehrere Züge in einem festen Raumabstand zu einem vorausfahrenden Zug hintereinander fahren. 

  • T
  • Transeuropäische Netze (TEN)

    Die ABS 38 liegt auf einem sogenannten „TEN-Korridor“, der von Paris bis Budapest führt. Die transeuropäischen Netze (TEN) sind Bestandteil der EU. Durch TEN soll der Binnenmarkt gestärkt und die wirtschaftliche und soziale Zusammenarbeit verbessert werden, in dem alle Regionen der Europäischen Union miteinander verbunden werden. Die Netze sind in drei Bereiche aufgeteilt: Verkehr, Energie und Telekommunikation.

    Im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturpolitik der EU soll der Flickenteppich u.a. aus Straßen, Schienen und Flughäfen zu einem integrierten Verkehrsnetz umgeformt werden, das sich über alle Mitgliedstaaten erstreckt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf umweltfreundlichen Verkehrsträgern, wie der Bahn.

    Gemeinsam wurden in der EU allgemeine Parameter für die transeuropäischen Netze formuliert. Die Anforderungen für das Schienennetz von TEN sind:

    1. Vollständige Elektrifizierung   
    2. Güterstrecken: mindestens 22,5 t Achslast, 100 km/h Streckengeschwindigkeit, 740m Zuglänge
    3. Ausstattung mit dem Zugsicherungssystem „European Rail Traffic Management System (ERTMS)“
    4. Regelspurweite für neue Bahnstrecken: 1.435 mm
    5. Zeitrahmen: Die Projekte sollten bis Ende 2030 abgeschlossen werden
  • U
  • Umschlagbahnhof

    Als Umschlagbahnhof bezeichnet man im Güterverkehr diejenigen Bahnhöfe, auf deren Gelände Güter zwischen unterschiedlichen (Schiene-Straße) oder gleichen Verkehrsträgern (Schiene-Schiene) umgeladen werden.

  • Umweltkartierung

    Bei einer Kartierung werden über einen längeren Untersuchungszeitraum verschiedene Tier- und Pflanzenarten erfasst. Anhand der Ergebnisse lässt sich erkennen, in welche Lebensräume die Baumaßnahmen und der zukünftige Betrieb eingreifen. Daraus leiten sich Umweltmaßnahmen ab, zum Beispiel, welche Ausgleichsmaßnahmen bereits vor dem Bau umgesetzt werden und ob bestimmte Tiere umgesiedelt werden müssen. 

  • Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

    Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist eine wichtige Grundlage der vorbereitenden Planungen. Sie erfasst die Eingriffe in die Natur durch die jeweiligen Baumaßnahmen und den späteren Betrieb der Anlagen und beschreibt die damit verbundenen Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter. Die UVP wird von unabhängigen Gutachtern erstellt und bildet die Grundlage für den so genannten Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP). Dieser wird durch die Deutsche Bahn AG erarbeitet und mit den zuständigen Landesbehörden so abgestimmt, dass Eingriffe in Natur und Landschaft weitestgehend vermieden werden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen werden bewertet und durch geeignete Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert.

    Naturschutz bei der Deutschen Bahn:
    https://gruen.deutschebahn.com/de/strategie/strategie-naturschutz.

  • V
  • Verkehrliche und Betriebliche Aufgabenstellung

    In der Verkehrlichen (VAST) und Betrieblichen Aufgabenstellung (BAST) werden die Anforderungen beschrieben, die eine bestimmte Infrastruktur nach einem Neu- oder Ausbau erfüllen soll. Dazu zählen bspw. geplante Zugzahlen, technische Ausstattung und betriebswirtschaftliche Kriterien. Diese Anforderungen werden vorab mit allen Beteiligten abgestimmt und bilden die Grundlage für die weitere Planung.

  • Vorhabenträger

    Der Vorhabenträger ist diejenige Organisationseinheit, die ein Bauvorhaben plant und später umsetzt. Im Falle der ABS 38 ist dies die Deutsche Bahn, genauer gesagt die DB Netz AG, gemeinsam mit DB Station & Service und DB Energie.

  • Vorzugsvariante

    Im Zuge der Vorplanung werden verschiedene Varianten für die künftige Strecke untersucht. Es werden erste Betrachtungen zu Schallschutz, Umweltschutz, Kosten, Bauzeiten usw. vorgenommen und gegeneinander abgewogen. Zudem finden Gespräche mit den beteiligten Behörden, mit Umweltverbänden, Anwohnern u.v.m. statt. Am Ende der Vorplanung schlägt der Vorhabenträger, hier: die DB Netz AG, eine Vorzugsvariante vor. Hat das EBA/BMVI die Vorzugsvariante bestätigt, dann beginnt die konkrete Entwurfsplanung.