Warum wurde die Inbetriebnahme von 2024 auf 2025 verschoben?

Großprojekte beeinflussen immer Mensch und Natur. Die Interessen aller werden im Rahmen des Baurechtsverfahrens abgewogen. Durch die zuständige Behörde wird nach Abschluss des Verfahrens ein entsprechender Beschluss erlassen, ggfs. mit Auflagen, der für alle Beteiligten bindend ist. Sollten die Betroffenen mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden sein, kann im begründeten Fall gegen den Beschluss gerichtlich geklagt werden. Diese gängigen Verfahrensschritte führen häufig zu nicht vorhersehbaren Verzögerungen. Im Falle des Projektabschnitts Flughafen bis Schwaigerloh konnte leider nicht mit allen Beteiligten eine Einigung erzielt werden, so dass mehrere Klagen gegen den vorliegenden Beschluss eingereicht wurden. Solange die Klagen noch nicht gerichtlich entschieden sind und die Auswirkungen daraus nicht bekannt sind, kann mit dem Bau noch nicht begonnen werden. Ursprünglich sah der Terminplan vor, die Gerichtsverfahren 2019 abzuschließen. Seitens des Gerichts wurden die Verhandlungen aber erst auf 2020 terminiert. Daher ist derzeit von einer Verlängerung der Projektlaufzeit um ein Jahr auszugehen, sodass von einer Inbetriebnahme des Abschnitts Flughafen-Schwaigerloh im Jahr 2025 ausgegangen werden kann. Auf das Gesamtprojekt „Erdinger Ringschluss“ hat diese Verzögerung keine Auswirkung, da der Abschnitt zwischen Schwaigerloh und Altenerding in einer separaten Planung und einem eigenen Verfahren behandelt wird.

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