Nächster Meilenstein auf dem Weg zur S7-Verlängerung
Für die geplante S7-Verlängerung zwischen Wolfratshausen und Geretsried steht eine nächste wichtige Etappe an. Ab dem 15. Februar startet die Online-Konsultation durch die Anhörungsbehörde, die Regierung von Oberbayern. Pandemiebedingt hält die Behörde einen mündlichen Erörterungstermin vor Ort derzeit nicht für umsetzbar. Daher wird der Erörterungstermin durch eine Online-Konsultation ersetzt.
Dabei werden den zur Teilnahme an einem Erörterungstermin Berechtigten die Informationen einen Monat lang (bis zum 15. März) auf einer passwortgeschützten Plattform zur Verfügung gestellt. Alle Teilnahmeberechtigten erhalten mit ihrem Zugangscode auch die Stellungnahmen der Bahn zu ihren Einwendungen. Dann haben sie bis zum 15. März 2021 Gelegenheit, ihrerseits die Stellungnahmen der Bahn zu erwidern – online oder per Post an die Regierung von Oberbayern. Nach Ablauf der Frist leitet die Regierung von Oberbayern alle eingegangenen Äußerungen wiederum der Bahn zur Stellungnahme weiter. Diese neuen Stellungnahmen der Vorhabenträgerin werden den jeweiligen Personen/Stellen, die sich im Rahmen der Online-Konsultation geäußert haben, von der Regierung von Oberbayern anschließend zur Kenntnis zugeleitet.
Die Ergebnisse gibt die Behörde anschließend als zusammenfassende Stellungnahme an das Eisenbahnbundesamt als zuständige Genehmigungsbehörde weiter. Sie kann im nächsten Schritt Baurecht für die S7-Verlängerung ausstellen.