Der nächste Meilenstein ist erreicht: Der Nordbahnsteig Pasing geht in die Planfeststellung
Wir kommen dem Halbstundentakt einen weiteren Schritt näher: Am 20. Oktober 2023 hat die öffentliche Bekanntmachung seitens des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) stattgefunden. Nun liegen die Planfeststellungsunterlagen bei der Landeshauptstadt München in der Blumenstraße 28b aus und können vor Ort und online von der Öffentlichkeit eingesehen werden.
„Wir wollten mit unserer Planung von Beginn an möglichst transparent umgehen. Deshalb haben wir diese bereits in unterschiedlichsten Kreisen vorgestellt und diskutiert. Ob Behörden, Bezirksausschuss, lokale Bürgervertretungen oder private Anlieger: Uns interessieren deren Einwände, Ideen und Anliegen. Es bleibt immer spannend, welche Resonanz im Zuge der öffentlichen Auslage kommt. Unser Team hat intensiv auf diesen Meilenstein hingearbeitet. Daher ist die öffentliche Planauslegung in der Blumenstraße schon etwas Besonderes für uns", sagt Philipp Müller, Projektmanager Team Pasing Nordbahnsteig (oben im Bild).
Ort der Auslage
Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071.
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 9 bis 18 Uhr
Freitag: 9 bis 14 Uhr
Das Projekt Nordbahnsteig Pasing, das sieben Leitz-Ordner füllt, umfasst folgende Maßnahmen:
- den Neubau eines Bahnsteiges
- die Anpassung von Weichen und Gleisen
- die Anpassungen der Oberleitungsanlage
- den Neubau einer Lärmschutzwand
Im Zentrum des Projekts steht der Bau eines zusätzlichen Fernbahnsteiges, der auf der Nordseite des Bahnhofs München-Pasing, zwischen Gleis 12 und 14 entstehen wird.
Was ist ein Planfeststellungsverfahren?
Die Planfeststellung ist ein Verwaltungsverfahren, das bei bestimmten Baumaßnahmen vorgeschrieben ist. Infolge der öffentlichen Auslegung einer Planung können betroffene Bürger:innen, oder Träger öffentlicher Belange, bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Auslegung Einwende beim EBA vorbringen. Hier geht es zu den Planunterlagen.
Alternativ hierzu können Einsprüche auch bei der Landeshauptstadt München vorgebracht werden, die diese an die Anhörungsbehörde weiterleitet. Formulare liegen in der Blumenstraße aus. Einwendungen und Stellungsnahmen werden dann in einem Erörterungstermin behandelt. Auf dieser Grundlage wird anschließend über das Vorhaben in einem Planfeststellungsbeschluss entschieden.
Bitte beachten Sie: Die Auslegung ist in beiden Fällen auf einen Monat beschränkt und endet am 27.11.2023. Einwendungen können bis zum 11. Dezember 2023 beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, Arnulfstraße 9/11, 80335 München oder bei der Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b, 80331 München erhoben werden.
Sie interessieren sich für den Bahnausbau samt Kommunikation? Wie das Team um Projektleiter Ingo Laberer ihre Projekte am 150 Jahre Bahnhofsfest Pasing vorgestellt hat, können Sie hier nachlesen.